AGBs

1.Geltungsbereich

1.1 Sämtliche Auskünfte, Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird grundsätzlich
widersprochen. Sie verpflichten uns nur im Falle eines ausdrücklichen und schriftlichen Anerkenntnisses. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis endgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
1.3 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Vereinbarungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2. Angebot und Angebotsunterlagen
2.1 Unsere Angebote sind, wenn nicht anders lautend verbindlich und basieren auf Vorgaben, die bis zur Abgabe des Angebots gemacht sind. Spätere Änderungen bzw. Ergänzungen sind von dem Angebot nicht erfasst und verpflichten uns nicht zu dessen Erfüllungen.
2.2. Für Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten wird keinerlei Haftung übernommen.
2.3 Alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Angebote und sonstigen Unterlagen betrachten wir als unser Eigentum und behalten uns Urheberrechte vor. Alle dem Kunden bzw. dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Unterlagen sind nur zu dessen persönlichem Gebrauch. Die Weitergabe an Dritte ist ohne unsere schriftliche Genehmigung untersagt.
2.4 Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dasselbe gilt für Änderungen oder Ergänzungen bereits geschlossener Verträge. Mündliche Nebenreden, die über den schriftlichen Vertragsinhalt hinausgehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung

3. Preise
3.1 Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Steuern. Diese werden dem Kunden in der jeweiligen gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3.2 Sofern keine gesonderte Preisabsprache getroffen ist, sind wir berechtigt, vereinbarte Preise auch nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als zwei Monate liegen.
3.3 Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Aus-, Ein- und Durchfuhr sowie andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers.
3.4Steigen die Rohmaterialpreise sowie die Energiekosten mehr als 10% zur Zeit der Lieferung gegenüber dem Angebotstermin, so sind wir berechtigt, unsere angebotenen Preise ohne vorherige Ankündigung dementsprechend zu erhöhen. Diese Erhöhung wird auf der Rechnung begründet.

4. Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Forderungen, sofern nicht anders vereinbart, sind innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Gebühren, Zöllen und dergleichen zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den gezahlten Betrag verfügen können. Scheckzahlungen erfordern eine endgültige Gutschrift. Unberechtigte Abzüge werden mit einer zusätzlichen Gebühr von mind. 5 CHF oder 2% vom Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug erheben wir mit dem zweiten Erinnerungsschreiben 10 CHF Mahngebühren; weitere 10 CHF pro weitere Schreiben. Wir behalten uns das Recht vor zusätzlich Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.
4.2 Wenn der Kunde mit Zahlungen in Rückstand gerät, oder der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat, sind wir berechtigt, sämtliche noch offenen Ansprüche gegen den Kunden unabhängig vom jeweiligen Rechtsgrund sofort fällig zu stellen. Darüber hinaus können Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen verlangt werden. Satz 1 und f. gilt entsprechend, wenn wir von sonstigen Umständen fahren, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.
4.3 Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung, zur Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts oder zur Minderung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftigt sind.
4.4 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der UniTube Automotive AG. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

5. Liefer- und Leistungszeit
5.1 Liefertermine und Lieferfristen basieren auf den Vorgaben bei ihrer gemeinsamen Festlegung. Im Falle einer nachträglichen Änderung der Vorgaben müssen diese gemeinsam neu festgelegt werden.
5.2 Liefer – und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt bzw. aufgrund von Ereignissen, die eine vereinbarte Lieferung unseres Unternehmens oder eines unserer Lieferanten wesentlich erschweren oder unmöglich machen beispielsweise Streik, Aussperrung oder behördliche Anordnungen berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Rechte gemäß Satz 1 f. stehen uns nur dann zur Verfügung, wenn der Kunde unverzüglich benachrichtigt wird. Dauert die Behinderung länger als sechs Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche bestehen nicht.
5.3 Wir sind nach billigem Ermessen zur Teillieferungen und Teilleistungen sowie zur Stellung von Teilrechnungen berechtigt.
5.4 Wir sind berechtigt, Schnittabfälle, die durch die Bearbeitung entstehen, dem Kunden auf dessen Kosten retour zu liefern. Dies gilt insbesondere, wenn für die Abfälle Gebühren zu entrichten sind. Alle anderen Abfälle/Wertstoffe gehen nach erfolgter Lieferung sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen sind, sofort in unser Eigentum über.

6. Gefahrenübergang
6.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
6.2 Die gesetzlichen Bestimmungen für den Übergang der Leistungs- und Vergütungsgefahr auf den Kunden gelten entsprechend, wenn die Versendung der Ware innerhalb desselben Orts bzw. mit Fahrzeugen unseres Unternehmens erfolgt. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, gehen Leistungs-und Vergütungsgefahr auf den Kunden über, sobald wir unser Versandbereitschaft anzeigen.

7. Vertragsauflösung
7.1 Der Kunde ist ohne Angabe von Gründen zu Vertragsauflösung berechtigt. Diese hat schriftlich mittels Erklärung zu erfolgen. Alle Kosten, die bis zur Kenntnisnahme entstanden sind, sind zu erstatten.
7.2 Der Lieferant ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten sofern vorgesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferungen oder Leistungen erheblich verändern oder auf die Arbeiten des Lieferanten erheblich einwirken sowie im Fall nachträglicher Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Soweit dies nicht wirtschaftlich vertretbar ist, steht dem Lieferanten das Recht zur Auflösung des Vertrages oder der betroffenen Vertragsteile zu.
7.3 Teile, die mit dem Verfahren der UniTube Automotive AG hergestellt werden, sind aufgrund ihrer Komplexität nur bedingt auf ihre Machbarkeit zu prüfen. Eine Herstellbarkeitsgarantie wird somit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz bei Nichterfüllung. Der Vertrag wird somit unwirksam.

8. Höhere Gewalt
8.1 Sowohl der Lieferant wie der Besteller haften nicht für die Nichterfüllung einer ihrer vertraglichen Pflichten, wenn sie auf einen Hinderungsgrund außerhalb ihrer Kontrolle liegt oder insbesondere auf einem der folgenden Gründe beruht: Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahme, Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauchs und Streik.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
9.1Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist er Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dessen Sitz zu belangen.

10. Salvatorische Klausel
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften schriftlich durch wirtschaftlich Gleichwertiges zu ersetzen.

UTCH_Allgemeine Geschäftsbedingungen_01.01.2024(PDF)